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Hiller & Strehler

Bezirksdirektion


Karl-Mantel-Str. 13
86381 Krumbach (Schwaben)

Begleitetes Fahren - Ohne Extrakosten

Die Vorteile für Sie und Ihre Kinder:

Wir verzichten auf Beitragserhöhungen - Reichen Sie einfach eine Kopie der Prüfbescheinigung des begleiteten Fahrers bei uns ein. Wir vermerken dies in Ihrem Vertrag. Der Beitrag bleibt gleich.

Unveränderte Bedingungen - Auch nach dem 18. Geburtstag kann der Nachwuchs weiter mit Ihrem Auto fahren. Wir verzichten auf eine Anpassung der klassischen Tarifmerkmale "Alter des jüngsten Fahrers" und "Nutzerkreis". Und auch der Beitrag bleibt unverändert.

Günstige Absicherung für das erste eigene Auto - Fahranfänger können mit dem "begleiteten Fahren" für das erste eigene Fahrzeug ihren eigenen Rabatt aufbauen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind das bis zu drei schadenfreie Jahre. Außerhalb des Models "Begleitetes Fahren" können junge Fahranfänger unter bestimmten Voraussetzungen in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft werden.

Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen!